Ich weiß nicht, ob ich darüber lachen oder weinen soll. In der taz fand ich heute folgende Meldung:
Laut Bestätigung des (Hamburger) Landgerichtes vom Montag muss Google fünf urheberrechtlich geschützte Comiczeichnungen aus dem Index nehmen und darf diese nicht mehr darstellen. In der Urteilsbegründung heißt es, der Suchmaschinenriese verletze mit seinem Vorgehen die ausschließlichen Nutzungsrechte des Künstlers. Rechtskräftig ist das Urteil allerdings noch nicht, Google hat noch bis Ende des Monats Oktober Zeit, Berufung einzulegen.
Man kann zu Google stehen, wie man will. Die Anzeige der Bilder bei der Bildersuche als „Thumbnails“ ist nun mal praktisch. Man muss sich nur vorstellen, statt der Vorschaubilder eine Textbeschreibung zu erhalten …. .
Übrigens, wer nicht möchte, dass seine Bilder im Index erscheinen, muss dies bei Google beantragen:
Ich möchte nicht, dass ein urheberrechtlich geschütztes Bild von meiner Website in den Ergebnissen erscheint. Wie kann ich es aus dem Index entfernen?
Zum Entfernen eines urheberrechtlich geschützten Bildes aus dem Index der Google Bildsuche gehen Sie bitte wie folgt vor.
Aus: http://images.google.com/intl/de/help/faq_images.html
Hier wird natürlich das Urheberrecht auf den Kopf gestellt. Der Blogger bekommt eine Abmahnung und der Internetriese lässt sich darum bitten, solche geschützten Bilder nicht mehr anzuzeigen. Sein Argument: das Zitatrecht
Als Suchmaschine müsse es möglich sein, derartige kleine Vorschaubilder entgeltfrei anzubieten.
Ich bin gespannt, wie die Sache ausgeht.
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